Förderungswürdige Vereine
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Die Vereine sind nach § 26, Ziffer 4 der Spielordnung verpflichtet, Jugendmannschaften zum Spielbetrieb zu melden. Folgen sie dieser Vorgabe nicht, so werden ihnen nach § 8 der Strafbestimmungen Bußgelder auferlegt. Diese Einnahmen werden vom Verband laut Satzung an förderungswürdige Vereine ausbezahlt. Der Verbandsjugendausschuss hat hierzu einen Vorschlag unterbreitet. Jeder der 40 zur Förderung vorgeschlagenen Vereine (mindestens zwei pro Bezirk) erhält einen Scheck in Höhe von 500 Euro. 16 Vereine werden darüber hinaus beim VR-Tag des Talents ausgelost und erhalten einen dreitägigen Aufenthalt in der Akademie des Sport "Haus Walterbühl" in Wangen im Allgäu für 14 Personen. |
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Die 40 förderungswürdigen Vereine des Jahres 2004 sind geordnet nach den Bezirken, denen sie angehören
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